Ab 2013 sollen auf Baustellen künftig nur noch Maschinen mit Rußpartikelfiltern eingesetzt werden. Das fordert die DB ab dem 1. Januar 2013 in allen Ausschreibungen von Bauvorhaben im innerstädtischen Bereich für Straßenfahrzeuge und für dieselgetriebene Baufahrzeuge. Danach wird diese Regelung schrittweise auf alle Baustellen auch außerhalb der Innenstadt übertragen. 

„Mit diesen hohen Anforderungen leisten wir als Bauherr einen wichtigen Beitrag, die Luftbelastung weiter zu verringern. Gleichzeitig geben wir den Bauunternehmen mit der stufenweisen Verschärfung Gelegenheit, ihre Fahrzeug- und Maschinenparks umzustellen“, sagte Christoph Bretschneider, Geschäftsführer der DB ProjektBau GmbH. In einer Übergangsphase bis zum 1. Januar 2015 wird es in innerstädtischen Bereichen Ausnahmen für Maschinen geben, die technisch nicht nachrüstbar sind. Der Einsatz neuer Maschinen ohne Rußpartikelfilter wird nur noch bis Ende 2017 akzeptiert, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass es für diese Baufahrzeuge keine Rußpartikelfilter gibt.
Mit der Forderung von Rußpartikelfiltern für Baufahrzeuge und Arbeitsmaschinen setzt die Deutsche Bahn Standards zur Luftreinhaltung, die über die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinausgehen.

Bisher sind dieselbetriebene Arbeitsmaschinen, mobile Maschinen und Geräte ohne Partikelfilter von Verkehrsverboten im Zusammenhang mit Luftreinhalteplänen ausgenommen.

Damit zeigt die DB, dass sie ihre Position als Umweltvorreiter weiter ausbauen will.

Quelle: DB