Die Staatsanwaltschaft München I hat gestern bundesweit bei 16 Firmen Durchsuchungen wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen durchgeführt. Das teilt heute die DB AG mit. Anlass sei eine Anzeige der Deutsche Bahn AG bei der Staatsanwaltschaft sowie eine Beschwerde bei der bayerischen Landeskartellbehörde.

Eine Bietergemeinschaft werde beschuldigt, bei der Vergabe von Personaldienstleistungen im Rahmen der Brandschutzsanierung von fünf S-Bahnhöfen im Zentrum Münchens gegen Kartellrecht verstoßen zu haben, heißt es. “Wer uns durch Wettbewerbsabsprache schädigt, muss damit rechnen, dass wir konsequent dagegen vorgehen”, sagte dazu Gerd Becht, DB-Vorstand Compliance, Datenschutz, Recht und Konzernsicherheit.

(PM DB AG)