Die Deutsche Bahn hat beim Landgericht Frankfurt/Main Klage gegen Beteiligte des sogenannten Schienenkartells erhoben. In der Klageschrift werden Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmen wegen der illegalen Preisabsprachen beim Verkauf von Schienen an die Deutsche Bahn geltend gemacht.

In den vergangenen Monaten habe die DB an die Einsicht der Kartellanten appelliert und erwartet, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Man habe aber keine Mitwirkung an einem Vergleich feststellen können, sagt Gerd Becht, Vorstand Compliance, Datenschutz, Recht und Konzernsicherheit der Deutschen Bahn. „Daher sehen wir uns veranlasst, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen“, so Becht.
Die Bahn sieht sehr gute Erfolgschancen für eine Klage. Grund: Das Landgericht Frankfurt/Main ist an die Feststellungen des Bundeskartellamtes gebunden. Die gerichtliche Auseinandersetzung kann sich deshalb auf die Höhe des Schadensersatzes beschränken.

Das Bundeskartellamt hatte in seinen Bußgeldbescheiden vom 5. Juli 2011 festgestellt, dass die beteiligten Unternehmen in den Jahren 2001 bis 2011 illegal Quoten und Preise für Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn abgesprochen hatten. Die Kartellbeteiligten hatten hierfür Bußgelder von insgesamt € 124,5 Mio. akzeptiert. Bei den Beklagten handelt es sich um Gesellschaften der Unternehmensgruppen ThyssenKrupp, Moravia Steel und Vossloh sowie um den ehemaligen Eigentümer der Vossloh-Tochtergesellschaft Stahlberg Roensch GmbH.

(Quelle: DB)