In der Affäre um womöglich rechtswidrige Beraterverträge bei der Deutschen Bahn werden auch Abkommen mit drei Ex-Vorständen geprüft. Insgesamt gehe es um Verträge mit insgesamt 26 Beratern, erklärte das Staatsunternehmen in der vergangenen Woche nach einer Sondersitzung des Aufsichtsrats. Beraterverträge mit Ex-Vorständen und Geschäftsführern dürften künftig nur noch mit Zustimmung des Aufsichtsrats geschlossen werden, kündigte Chefkontrolleur Michael Odenwald an. Er bestätigte damit indirekt Reuters-Informationen aus dem Konzern, wonach eine Reihe von Verträgen am Aufsichtsrat vorbei geschlossen wurden. Aufsichtsräten zufolge wird in einigen Fällen untersucht, ob es überhaupt eine Gegenleistung gegeben habe. Unklar blieb in der Sitzung nach Teilnehmerangaben, welche rechtlichen Folgen dies habe. Personelle Konsequenzen wurden nicht beschlossen.

Die Affäre ist brisant, da die Verträge zumindest teilweise von hochrangigen Konzernvertretern unterzeichnet sein müssen. Dies gilt umso mehr, wenn diese pflichtwidrig dem Aufsichtsrat nicht zur Kenntnis gegeben wurden. Die Eisenbahngewerkschaft EVG hatte bereits verlangt, alle Beteiligten müssten dann zur Verantwortung gezogen werden. Der schon jetzt entstandene Vertrauensverlust in die Unternehmensführung könne nur durch vollständige Transparenz minimiert werden. Neun der 20 Mitglieder des Aufsichtsrats gehören der EVG an. Untersucht werden Beraterverträge zwischen 2010 und 2018, die im Wesentlichen in die Amtszeit des früheren Bahnchefs Rüdiger Grube fallen. Als externe Ermittler sind die Rechtsanwaltskanzlei Noerr sowie Compliance-Spezialisten von Ernst&Young eingeschaltet worden.

Pressemeldung Süddeusche Zeitung