Die Deutsche Bahn hat den Umgang mit Beschäftigtendaten im Unternehmen grundlegend neu geregelt. Zwischen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wurde nach intensiven Verhandlungen eine Konzernbetriebsvereinbarung zum Beschäftigtendatenschutz unterzeichnet. Ziel dieser Vereinbarung ist, einen rechtskonformen, sicheren und nachhaltigen Beschäftigtendatenschutz im gesamten DB-Konzern zu gewährleisten. „Mit dieser Vereinbarung schützen wir die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten umfassend, definieren neue Formen der Zusammenarbeit mit der Interessensvertretung in Sachen Datenschutz und schaffen dadurch Handlungssicherheit für die DB. Wir haben in vorbildlicher Vorgehensweise den Datenschutz im DB-Konzern neu verankert“, sagte Gerd Becht, Vorstand Compliance, Datenschutz und Recht. (PM DB)