Interne Untersuchungen bei der Deutschen Bahn AG haben Unstimmigkeiten bei Beraterverträgen aufgedeckt. Es geht hier um den Zeitraum von 2010 bis 2018, betroffen sollen auch ehemalige Konzernvorstände sein.

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bahn haben nach Bekanntwerden der Ungereimtheiten eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei mit der Bewertung der Untersuchungen beauftragt. Viele der beanstandeten Verträge sollen ohne Zustimmung des Aufsichtsrat geschlossen worden seien, was aber in der Regel erforderlich sei, berichtet die Agentur Reuters unter Berufung auf Unternehmenskreise.

Die Deutsche Presse Agentur zitiert aus dem Aufsichtsrat, wonach vor allem ein ehemaliges Vorstandsmitglied betroffen sei: Die Person habe nach ihrem Ausscheiden eine millionenschwere Abfindung erhalten, sei danach jedoch für hohe sechsstellige Beträge weiter für Beratungsleistungen beauftragt worden.

In dieser Woche wird der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG in einer Sondersitzung zusammenkommen. Der Sachverhalt solle “ohne Ansehen von Personen vollständig aufgeklärt” werden, sagt Michael Odenwald, Chef des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn. Namen oder Summen wurden bisher nicht genannt. Für Schlussfolgerungen jeder Art sei es zu früh, betonte das Unternehmen. Sobald eine abschließende Bewertung und Handlungsempfehlungen vorliegen, wolle man dazu informieren.