Deutschland hat bei der Europäischen Kommission die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse gemäß Artikel 37 der Europäischen Richtlinie 2007/59/EG beantragt. Hierfür ist zuvor die Erhebung der hierfür relevanten Daten zwingend erforderlich. Das EBA hat deshalb eine Allgemeinverfügung zur Erhebung der Daten erlassen.

Dabei soll ermittelt werden, ob für Triebfahrzeugführer, die ausschließlich auf Strecken im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland fahren, der Erwerb der neuen Triebfahrzeugführerscheine ausgesetzt und statt dessen eine befristete Weiternutzung der bisher ausgestellten Fahrberechtigungen gemäß der VDV-Schrift 753 angewendet werden darf.

In dem Bescheid vom 01. Februar 2013 werden die erforderlichen Daten spezifiziert und alle Eisenbahnunternehmen aufgefordert, die erbetenen Daten bis spätestens zum 01. März 2013 zu übermitteln.

Die Allgemeinverfügung nimmt Bezug auf die Vorschrift im § 21 Absatz 7 der TfV, die den Unternehmen auferlegt, der zuständigen Behörde auf Verlangen die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmen sollen im eigenen Interesse rechtzeitig und vollständig antworten. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt, nur zweckentsprechend verwendet und im Anschluss daran gelöscht.

Zur Allgemeinverfügung sind weitere Informationen vom EBA zum Herunterladen verfügbar:

Allgemeinverfügung

Tabelle und Antrag zur Kosten- und Nutzenanalyse (KNA)

[Quelle: EBA]