DB Netz AG und Bundesnetzagentur haben sich im Streit um das betrieblich-technische Regelwerk (BTR) geeinigt. In dem seit 2009 geführten Verfahren sei zwischen den Parteien ein Vergleich in Form einen öffentlich-rechtlichen Vertrags geschlossen worden, teilt die Bundesnetzagentur heute mit. 

Der Vertrag sieht den Angaben zufolge vor, dass das BTR künftig als Bestandteil der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) gilt. Dies gelte auch für die Zusatzbestimmungen für grenzüberschreitende Bahnstrecken. Mit dem Vergleich habe ein weiterer langwieriger Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht abgewendet werden können, heißt es von der Bundesnetzagentur. Dem Markt insgesamt komme zugute, dass sich durch verlängerte Prozessläufe und durch die Festlegung auf bestimmte Verfahrensabläufe die Planungssicherheit der Zugangsberechtigten erhöhe.

(Bundesnetzagentur)