Der zwischen Vertretern der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und der DB Regio NRW GmbH (DB Regio) am 18. Mai 2011 in Essen unterzeichnete Einigungsvertrag ist mit dem gestrigen Ablauf der 30-Tages-Frist rechtssicher zustande gekommen. Damit endet eine mehrjährige Auseinandersetzung über den Umfang, die Qualität und den Preis der von der DB Regio erbrachten Bahnleistungen im Schienenpersonennahverkehr in NRW. Der Einigungsvertrag beinhaltet umfassende verkehrliche Verbesserungen und Qualitätssteigerungen. Zudem stellt er einen geregelten Wettbewerb im Nahverkehr sicher. Hintergrund des Vergleichsvertrages war die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08. Februar 2011 (Az. X ZB 4/10), die die im Jahr 2009 erzielte Einigung zwischen VRR und DB Regio wegen einer unzulässigen Direktvergabe für nichtig erklärte. Damit hatte der BGH die Weichen für mehr Wettbewerb im Milliardengeschäft um S-Bahn und Regionalzugverbindungen gestellt.