Der Europäische Gerichtshof hat über eventuell rechtswidrige Beihilfen an die dänische Staatsbahn verhandelt. Die Fragen des EuGH deuten darauf hin, dass die Staatsbahn zuviel Geld für Leistungen ohne Wettbewerb erhalten hat – und das Rückzahlungsansprüche drohen, teilt die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek mit.

Dieses Verfahren sei auch für die Deutsche Bahn von Bedeutung. So prüfe die EU-Kommission derzeit in verschiedenen Bundesländern die Frage, ob die DB Regio dort überhöhte Entgelte erhalten hat, als die SPNV-Verträge noch ohne Wettbewerb geschlossen wurden. „Erst am 28.05.2015 wird man genaueres wissen. Dann wird der Generalanwalt seine Stellungnahme vorstellen. Anschließend wird der EuGH entscheiden”, sagt Ute Jasper, Expertin für Vergaben im SPNV, die das Verfahren noch zurückhaltend beurteilt.

(Heuking Kühn Lüer Wojtek)