Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel: “Gute Schienenwege braucht das Land – Erhaltung des Schienennetzes bedarfsgerecht finanzieren” (19/10638) vorgelegt. Darin fordern die Abgeordneten unter anderem, umgehend dafür zu sorgen, dass die vom Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) beauftragten Gutachten zum Sanierungsrückstand und künftigen Bedarf für Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz veröffentlicht werden, damit auf dieser Basis der Zustand des deutschen Schienennetzes umfassend beurteilt werden kann. Außerdem müsse die Mittelausstattung der dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB AG (LuFV III) auf Basis des gutachterlich erkannten Sanierungsrückstands sowie Erhaltungsbedarfs der Eisenbahninfrastruktur festgelegt werden, “und zwar unter der Maßgabe, dass der Sanierungsrückstand im Streckennetz der Deutschen Bahn innerhalb der Laufzeit der LuFV III zu großen Teilen beseitigt werden kann”.

Für den Erhalt des bestehenden Schienennetzes habe der Bund mit der DB AG die sogenannte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) abgeschlossen, heißt es in der Vorlage. Der Bund stelle für Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz in der LuFV II im Durchschnitt jährlich 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit dem Abschluss der ersten LuFV im Jahr 2009 habe der Bund das bis dahin praktizierte System aus einer Vielzahl von Sammel- und Einzelfinanzierungsvereinbarungen beendet, schreiben die Grünen. Stattdessen werde mit der LuFV ein gesamthafter Ansatz verfolgt, bei dem der Bund über einen Zeitraum von bisher fünf Jahren Mittel zur Verfügung stelle und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes auf die Sicherstellung eines definierten Netzzustands verpflichte. Damit solle im Bereich der Bestandsnetzinvestitionen das Prinzip der Outputkontrolle angewendet werden.

 

In der Praxis zeigen sich nach Auffassung der Abgeordneten aber auch nach zwei LuFV-Perioden “gravierende Mängel”. Zuletzt habe der Bundesrechnungshof im Dezember 2018 deutlich darauf aufmerksam gemacht und die unzureichenden Informationen über den Netzzustand, fehlende Kontrolle der Mittelverwendung, Fehlanreize bei der Instandhaltung, mangelnde Wirksamkeit der Sanktionen sowie die fehlende Erfolgskontrolle angeprangert.

Aus Sicht der Grünen müssen insbesondere die Fehlanreize in Bezug auf die Mittelverwendung für Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen abgestellt werden. Im Moment sei die LuFV so “gestrickt”, dass es für die Deutsche Bahn wirtschaftlicher sei, “Infrastrukturteile verfallen zu lassen bis eine komplette Ersatzinvestition notwendig ist”, da die Erhaltung von der DB AG aus ihren Eigenmitteln bestritten werden müsste, die Ersatzinvestition jedoch aus Steuermitteln finanziert würde. In der Folge werde die Infrastruktur in Teilen “auf Verschleiß” gefahren, kritisieren die Abgeordneten.

 

Die derzeit gültige LuFV II laufe Ende 2019 aus, weshalb Bund und DB AG Ende 2018 Verhandlungen über die LuFV III aufgenommen hätten, heißt es in der Vorlage weiter. Damit bestehe die Möglichkeit, die Schwächen der LuFV abzustellen. “Der Bund muss seiner Verantwortung als Alleineigentümer der DB AG endlich gerecht werden und seine Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit entsprechenden Zielvorgaben steuern”, fordern die Grünen.

Pressemeldung Deutscher Bundestag