Das Landgericht Lüneburg hat die fristlosen Kündigungen der ehemaligen Geschäftsführer der metronom Eisenbahngesellschaft Henning Weize und Dr. Carsten Hein am 23. September für unwirksam erklärt. Die Landeszeitung berichtet, dass nach Auffassung des Gerichts die zur fristlosen Kündigung aufgeführten Gründe nicht ausreichten, um die beiden Geschäftsführer zu entlassen. Das Gericht hätte in der Begründung unterstrichen, dass dies nicht heißt, dass sich Geschäftsführer korrekt verhalten hätten. Weize und Hein hatten nach ihrer überraschenden Abberufung im April 2010 auf Wiedereinstellung geklagt und zwischenzeitlich eine Abfindungszahlung von 250.000 Euro abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts sei eine ordentliche Kündigung erst 2015 möglich, da die Verträge bereits seit Amtsantritt 2002 jeweils zwei Mal verlängert wurden. Eine Stellungnahme zum Urteil gab es von Seiten der Metronom Gesellschaft nicht.