Überraschende Entscheidung: Der britische Betreiber National Express darf den Verkehrsvertrag für das Nürnberger S-Bahn-Netz vorerst nicht übernehmen. Diese Entscheidung hat laut Medienberichten heute das Oberlandesgericht München bekannt gegeben. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hatte den für den Zeitraum 2018 bis 2030 geplanten Verkehrsvertrag Anfang 2015 an National Express vergeben (Privatbahn Magazin berichtete) – nun muss die BEG insbesondere die finanzielle Eignungsprüfung nach strengeren Richtlinien noch einmal durchführen. So muss die deutsche Tochter National Express Rail allein leistungsfähig genug für den Betrieb sein – die so genannte “Patronatserklärung” der Mutter- und Schwestergesellschaft hingegen sei formell ungültig.

(div. Medienberichte)