Der Rechtstreit zwischen Keolis und der WestfalenBahn um die Vergabe des Teutoburger Wald-Netz geht in die nächste Runde: Keolis hat gestern Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die erstinstanzliche Entscheidung der Vergabekammer Münster eingelegt, teilt das EVU mit. Die hatte den Aufgabenträgern aufgegeben, das Verfahren auf Null zu setzen und keinem der abgegebenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Gegen diese Entscheidung geht Keolis nun vor.

Hintergrund: Im November 2014 wurde Keolis nach europaweiter Ausschreibung unter Federführung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe in Aussicht gestellt, das Teutoburger Wald-Netz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 übernehmen und dort für 15 Jahre unter der Marke „eurobahn“ den Schienenpersonennahverkehr betreiben zu dürfen. Gegen diese Ankündigung strengte die WestfalenBahn, die das Teutoburger Wald-Netz bisher mitbetrieb und im Bieterverfahren unterlegen war, ein so genanntes Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Münster an.

(Keolis)