Die Beschäftigten des Stadtverkehrs Hildesheim (SVHI) bangen um ihren Arbeitsplatz, weil die Deutsche Bahn mit ihrem Tochterunternehmen ein Minimalangebot für den öffentlichen Nahverkehr unterbreiten und damit das 10 kommunale Unternehmen ausbooten könnte. Nachdem die Bahn bereits in Pforzheim diesen Weg beschritten hat, kündigte sie an, den ÖPNV auch in anderen kommunalen Stadtverkehrsnetzen, wie in Hildesheim, übernehmen zu wollen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das Vorgehen und fordert die politisch Verantwortlichen zum Handeln auf. Der Stadtverkehr Hildesheim würde, trotz eines qualitativ hochwertigen Angebots, großer Zufriedenheit von Kunden und Investitionen des Aufgabenträgers und langjährigem hohem Einsatz der Beschäftigten vor 20 dem Aus stehen. Ebenfalls betroffen wären auch etwa 45 Beschäftigte des Regionalverkehr Hildesheim, die derzeit beim Stadtverkehr eingesetzt werden. Durch ein von der Bahn unterbreitetes Angebot für den öffentlichen Nahverkehr wäre das von der Stadt initiierte Ausschreibungsverfahren hinfällig, sie wäre verpflichtet, das Angebot anzunehmen.

„Die Kommunalpolitik ist dringend aufgefordert, eine Lösung für die über 120 Beschäftigten ihres Unternehmens zu finden“ betont der Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Hannover/ Leine-Weser Harald Memenga. Das kommunale Verkehrsunternehmen könne bei diesem 30 Angebot nicht mit halten, weil es den Beschäftigten Tariflöhne zahlt. Bei den Tochterunternehmen der Bahn würden deutlich niedrigere Löhne, teilweise nicht einmal nach Tarif, gezahlt. Zudem sei zu befürchten, dass die Bahn große Teile des Verkehrs an Subunternehmen vergeben wird. „Nicht nur die Arbeitsplätze und die guten Arbeitsbedingungen, auch die Qualität des 35 Nahverkehrs in Hildesheim ist bei dieser Form von Dumpingwettbewerb in Gefahr“, so Harald Memenga weiter.

Hintergrund ist, dass eine Kommune durch europäisches Recht zwar die Wahl hat, den Nahverkehr entweder auszuschreiben oder direkt an ein 40 eigenes Unternehmen zu vergeben. Sie kann dazu Vorgaben zur Qualität und zu sozialen Bedingungen für die Beschäftigten machen. Das deutsche Recht räumt Bietern durch eine Regelung im Personenbeförderungsgesetz jedoch die Möglichkeit ein, sogenannte eigenwirtschaftliche Anträge zu stellen. In diesem Fall müssen Beschäftigten keine sozialen Standards wie 45 beispielsweise Tarifverträge geboten werden. Auch die Tariftreuegesetze der Länder gelten dabei nicht.

„Damit schränkt der Gesetzgeber die Entscheidungsfreiheit der Kommunen ein und macht es Unternehmen, die tarifgebunden sind und gute 50 Arbeitsbedingungen, von denen auch die Kunden profitieren, unmöglich, am Markt zu bestehen”, kritisiert ver.di Bundesvorstandsmitglied Christine Behle das bundesweite Vorgehen der Bahn. „Dass sich nun auch noch ein Staatskonzern daran beteiligt, kommunale Verkehrsunternehmen zu vernichten, ist ein Skandal.” Die Bundesregierung müsse dringend eine 55 Korrektur im Personenbeförderungsgesetz vornehmen.