Das Land Baden-Württemberg will in den kommenden Jahren das Angebot im öffentlichen Nahverkehr deutlich steigern. Dazu gehört auch die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken. Verkehrsminister Hermann sagte am Montag in Stuttgart: „Viele der zwischen 1960 und 1990 stillgelegten Strecken haben auch heute noch ein hohes Fahrgastpotential. Das wollen wir dort wieder heben, wo eine Reaktivierung noch möglich ist.“

Darstellung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Erfolgreiche Reaktivierungen der vergangenen Jahre zeigen, dass manche Schienenstrecke viel attraktiver ist, als zuvor angenommen wurde. Dies gilt unter anderem für die beiden im Jahr 1996 wieder in Betrieb genommenen Bahnen Seehäsle zwischen Radolfzell und Stockach (Landkreis Konstanz) und Schönbuchbahn zwischen Böblingen und Dettenhausen, sowie für die 1999 reaktivierte Ammertalbahn zwischen Tübingen und Herrenberg.

Um die Mittel für Wiederinbetriebnahmen optimal einzusetzen, hat das Land eine vergleichende Machbarkeitsuntersuchung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wird Grundlage für eine Auswahl der zu fördernden Reaktivierungen sein. Bau und Betrieb müssten anschließend kommunal finanziert werden. Das Land kann Investitionen wie den Streckenausbau oder eine mögliche Elektrifizierung über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGFVG) fördern. Außerdem können auch Mittel für die Schülerbeförderung bereitgestellt werden.

Das Ministerium hatte die Machbarkeitsuntersuchung bereits 2018 angestoßen. In einem Beteiligungsverfahren wurden von kommunale Gebietskörperschaften sowie von Verkehrsverbänden Vorschläge aus regionaler Sicht für mögliche Reaktivierungsstrecken eingeholt. Dabei wurden insgesamt 75 Strecken vorgeschlagen. Nach fachlicher Prüfung blieben 41 Strecken übrig, die für eine Reaktivierung in Frage kommen.

Bei diesen Bahnstrecken werden nun bis Ende 2020 das Fahrgastpotential sowie die erforderlichen Investitionen untersucht. Am Ende bleiben voraussichtlich 15 Strecken übrig. Wenn die kommunale Seite sich für eine Reaktivierung entscheidet, können Fördermittel vom Land beantragt werden.

Infrage kommen dabei Strecken von einem hohen Fahrgastpotential. Außerdem müssen die zu erwartenden Investitionskosten bei einem volkswirtschaftlichen Bewertungsverfahren einen positiven Nutzen erwarten lassen. Als besonderen Anreiz bietet das Land ferner an, auf den ersten 100 Kilometern reaktivierter Bahnstrecken auch den Zugbetrieb gemäß dem Landesstandard im Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren.

Verkehrsminister Hermann betonte: „Das Verkehrsministerium nimmt in diesem Verfahren eine aktive und steuernde Rolle ein. Bis zum Herbst 2020 möchten wir wissen, welche Streckenreaktivierungen für die jeweiligen Regionen den größten volkswirtschaftlichen Nutzen bieten. Die Förderung dieser Wiederinbetriebnahmen durch das Land sind gut angelegtes Geld.“

Pressemeldung Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg