Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung einen Einigungsvorschlag für das Bundesschienenwegeausbaugesetz vorgelegt. Dieser betrifft den Umfang von Sanierungsmaßnahmen am Schienennetz und die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern.

Ziel der vierten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das Schienennetz des Bundes zu schaffen.

 

Leistungssteigerung im gesamten Netz

Die Einigung sieht eine Leistungssteigerung im gesamten Schienennetz des Bundes vor: Das Konzept der Sanierung von besonders stark frequentieren Trassen dürfe nicht zu Lasten anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss stellt klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in das übrige Schienennetz investiert wird.

 

Bahnhöfe Teil des Schienennetzes

Der Vorschlag beinhaltet zudem die Regelung, dass Empfangsgebäude von Bahnhöfen im Rahmen des Förderrechts als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur gelten. Sie gehören demnach zu den Schienenwegen, soweit sie nicht ausschließlich kommerziell genutzt werden.

 

Kostentragung bei Ersatzverkehr

Eine Einigung fand der Vermittlungsausschuss auch beim Thema Schienenersatzverkehr. Hier wurde eine Grundlage für die Kostentragung für straßen- oder schienengebundenen Ersatzverkehr geschaffen: Bei Fällen, in denen Strecken aufgrund von Generalsanierungen mehrere Monate gesperrt werden, müssen sich Bund und Länder an den Kosten für den Ersatzverkehr beteiligen, die zuvor durch das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt wurden.

 

Finanzielle Beteiligung des Bundes

Der Einigungsvorschlag sieht auch vor, dass sich der Bund im Rahmen der Digitalisierung der Schienenwege an infrastruktur- und fahrzeugseitigen Kosten beteiligt. Hierzu gehört unter anderem die Ausrüstung mit Systemen, welche die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gewährleisten und die Kapazität steigern.

Schließlich legte der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag zur finanziellen Förderung der Ausrüstung bereits vorhandener Schienenfahrzeuge mit den notwendigen digitalen (ETCS)-Bordgeräten vor. Demnach beteiligt sich der Bund an der Finanzierung sogenannter First of Class und Serienausstattungen von Fahrzeugen bis zu einem bestimmten Prozentsatz.

Die operative Steuerung der Digitalisierung soll eine Koordinierungsstelle übernehmen, die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen, den Infrastrukturunternehmen des Bundes, den Ländern und den Aufgabenträgern errichtet und betrieben und durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstützt wird.

 

Wie es weitergeht

Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Quelle: Bundesrat
Foto: Bunderat/Steffen Kugler