Die Bundesnetzagentur hat ein von der DB Netz AG vorgelegtes Anreizsystem für den Schienenpersonenverkehr zur Verringerung von Störungen im Schienennetz genehmigt. Ziel der Regelungen ist die Minimierung von Störungen und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes.

In dem genehmigten Anreizsystem werden sowohl die DB Netz AG als auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit der Verpflichtung zu gegenseitigen Pönalzahlungen angehalten, Netzstörungen zu vermeiden. Ist ein Zug verspätet unterwegs und ist dies der DB Netz AG oder dem Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzurechnen, werden kompensierende Pönalzahlungen an die jeweilige Gegenseite fällig. Durch die Verringerung von Störungen soll auch die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes insgesamt erhöht werden.

Die nun erteilte Genehmigung folgt auf eine Versagung eines entsprechenden Antrags der DB Netz AG im vergangenen Jahr. Hier hatte die Bundesnetzagentur die Genehmigung im August 2018 versagt. Die im vergangenen Genehmigungsverfahren noch beanstandeten Regelungen zum Haftungsausschluss, zur Entgeltminderung und zur Streitschlichtung hat die DB Netz AG nun entweder gestrichen oder nachgebessert.

Regelungen gelten für den Schienenpersonenverkehr Das vorgelegte Anreizsystem bezieht sich ausschließlich auf Züge des Schienenpersonenverkehrs. Bislang konnte für den Güterverkehr noch keine Einigung zwischen den Marktteilnehmern für ein Anreizsystem zur Verringerung von Störungen im Schienennetz erzielt werden.

Die genehmigten Regelungen für den Personenverkehr werden am 1. Juni 2019 in Kraft treten.

Pressemitteilung Bundesnetzagentur