EBA ist nun Zertifizierungsstelle
Das 8. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften tritt heute, am 18. September 2012, inKraft. Darin wird die nationale Umsetzung wichtiger Änderungen der Europäischen Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (RL 2004/49/EG) geregelt. Europaweit wird die für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen zuständige Stelle (Entity in Charge of Maintenance – ECM) eingeführt. Jedem Fahrzeug muss eine ECM zugewiesen werden, die als solche im nationalen Fahrzeugregister (NVR) zu registrieren ist. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 445/2011 über ein System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen müssen alle registrierten ECM für Güterwagen bis zum 31.05.2013 zertifiziert werden. Das Eisenbahn-Bundesamt ist nun zuständige Zertifizierungsstelle im Sinne dieser Verordnung.
(Quelle: Eisenbahn-Bundesamt)