Der Bundesrat verlangt eine Reihe von Änderungen an der geplanten Besonderen Ausgleichsregelung für Unternehmen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Änderungswünsche betreffen besonders Regelungen für Bahnen, Schiffe sowie eine Reihe von Übergangsvorschriften und Härtefallregelungen, geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen hervor, der von der Bundesregierung eingebracht wurde (18/1572). Der Gesetzentwurf ist identisch mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bereits auf Drucksache 18/1449 eingebrachten Entwurf.

Der Bundesrat befürchtet, dass die Erhöhung der Umlage für Schienenbahnen von derzeit elf auf etwa 20 Prozent zu Fahrpreiserhöhungen führen wird. Außerdem werde ein erheblicher Anteil der Mehrkosten die Haushalte der Länder belasten. Mit Blick auf die Finanzlage der Länder und die Verpflichtungen der Schuldenbremse könne dies zu Abbestellungen von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) führen. „Damit besteht die Gefahr, dass ausgerechnet das Angebot des umweltfreundlichsten Verkehrsträgers Schiene reduziert wird“, warnt der Bundesrat. Folge könne eine Rückverlagerung des Personen- und Güterverkehrs auf die Straße sein, die negative Auswirkungen auf die CO2-Reduktionsziele haben würde. Wenn es zu einer Verdoppelung der EEG-Umlage für Schienenbahnen kommen sollte, fordern die Länder eine Kompensation durch entsprechende Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Rahmen der anstehenden Revision des Regionalisierungsgesetzes. Außerdem wird eine Reduzierung der EEG-Umlage auf Strom verlangt, den Schiffe während der Liegezeiten im Hafen beziehen. Dadurch könnten die Luft- und Lärmemissionen erheblich gesenkt werden.

(hib/HLE)