Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/10499) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9369) die Streckenabschnitte auf, die in der Vergangenheit vom zweigleisigen auf eingleisigen Betrieb umgestellt wurden. Zugleich wird mitgeteilt, dass in den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) drei heute noch eingleisige Strecken beziehungsweise Streckenabschnitte mit dem Ziel, die Zweigleisigkeit wiederherzustellen, in die Kategorie Vordringlicher Bedarf aufgenommen wurden.

Der Antwort zufolge handelt es sich dabei zum einen um den Knoten München mit dem Abschnitt München-Trudering-München-Daglfing. Zum Zweiten gehe es um die Ausbaustrecke Uelzen-Stendal-Magdeburg-Halle, Ostkorridor Nord Abschnitt Uelzen-Wieren. Ebenfalls aufgenommen wurde nach Regierungsangaben der Knoten Hamburg (Abschnitt Hamburg-Rothenburgsort-Hamburg-Anckelmannplatz). Auf die Frage, warum nicht weitere eingleisige Strecken in den BVWP 2030 aufgenommen worden seien, schreibt die Regierung: “Der BVWP 2030 enthält ausschließlich Vorhaben, deren Wirtschaftlichkeit im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Bewertung nachgewiesen werden konnte.”

Pressemeldung Bundestag