Die Europäische Kommission hat am 24. Juni entschieden, 13 Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil sie mehrere Elemente der grundlegenden Rechtsvorschriften des so genannten „ersten Eisenbahnpakets“ zur Marktöffnung im Schienenverkehr nicht richtig umgesetzt haben (geänderte Richtlinie 91/440/EWG und Richtlinie 2001/14/EG). Laut Medienberichten sind n Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn wichtige Aspekte der Liberalisierung der Eisenbahnmärkte immer noch nicht geklärt. Die Mitgliedstaaten mussten diese Richtlinien bis zum 15. März 2003 umsetzen. Werden diese Maßnahmen zur Öffnung des Schienenverkehrsmarktes nicht durchgeführt, so können die Eisenbahnunternehmen keine Verkehrsdienste in anderen Mitgliedstaaten anbieten und den Eisenbahnkunden wird eine größere Auswahl an wettbewerbsfähigen Eisenbahndiensten vorenthalten.