Die Förderung privater Gleisanschlüsse im Rahmen der Gleisanschlussförderrichtlinie ist nach Ansicht der Bundesregierung “in Bezug auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angemessen” gewesen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/9305) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8731) hervor.

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Von den 264 in den Jahren von 2004 bis 2018 gestellten Anträgen auf Förderung sind der Vorlage zufolge 171 bewilligt worden. 130,7 Millionen Euro seien der Wirtschaft in diesem Zeitraum durch die Gleisförderungspolitik des Bundes zugegangen.

Die Bundesregierung begrüße es ausdrücklich, wenn Logistikzentren über einen genutzten Bahnanschluss verfügen, heißt es in der Antwort. Die Zuständigkeit für das Planungs- und Umweltrecht bei der Genehmigung und dem Bau von aufkommensstarken Industrie- und Logistikstandorten liege bei den Ländern. Die Bundesregierung habe die Länder im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz im Frühjahr 2018 gebeten zu prüfen, inwieweit eine verbindliche Berücksichtigung von Schienenanbindungen im Planungs- und Umweltrecht möglich sei. Eine Antwort hierzu stehe noch aus.

Pressemeldung Bundestag