Das Gesetz zur Förderung der Infrastruktur Nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen) ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist klar: Ab dem morgigen Tag tritt das Gesetz offiziell in Kraft und antragsberechtigte Unternehmen können die Fördermittel beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Das teilte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) heute mit. Im Jahr 2013 werden laut dem Gesetz erstmals Gelder aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 25 Millionen Euro für die NE-Bahnen bereitgestellt.  

Der VDV habe jedoch stets betont, dass die 25 Millionen Euro des Bundes nicht das Ende des finanziellen Engagements durch die öffentliche Hand sein dürfen. Der Verband geht von einem jährlichen Bedarf von 150 Millionen Euro für die Infrastruktur der NE-Bahnen aus. Neben weiteren Bundesmitteln sieht der VDV deshalb auch die Länder in der Pflicht, eigenes Geld in die Förderung der NE-Bahnen zu investieren. Das Land Niedersachsen ist hier mit gutem Beispiel voran gegangen und hat letzten Monat beschlossen, die Ertüchtigung von NE-Bahn Strecken ab dem kommenden Jahr zunächst mit 2,5 Millionen Euro aus Landesmitteln zu fördern.

(VDV)