Infrastrukturförderung für NE-Bahnen: Anträge an EBA stellen
Das „Gesetz über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz“ ist in Kraft, teilt das Bundesverkehrsministerium heute mit. Im Jahr 2013 steht für die Förderung im Bundeshalt ein Betrag von 25 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Bundesregierung habe damit einen Paradigmenwechsel eingeleitet, sagt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister Enak Ferlemann. Damit gehe die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung des Schienengüterfernverkehrs und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Anträge der Eisenbahninfrastrukturunternehmen auf Zuwendungen des Bundes sind laut Bundesverkehrsministerium beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu stellen. Das EBA ist Bewilligungsbehörde, prüft die Anträge und erstellt die Zuwendungsbescheide.
Informationen zum Förderverfahren sind auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes einzusehen: http://www.eba.bund.de/DE/Fachthemen/Finanzierung/NE__Foerderung/NE__Foerderung__node.html
(BMVBS)