Mehr Wettbewerb auf der Schiene: Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland und drei weitere Staaten die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der Europäischen Kommission hervor. Deutschland, Frankreich, Polen und Portugal hätten die Richtlinie über die Eisenbahninteroperabilität bis zum 31. Dezember 2011 in nationales Recht umsetzen müssen. Komme Deutschland der Aufforderung nicht nach, so könne die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen und Strafgelder einfordern, heißt es.

Die Interoperabilität ist eine europäische Initiative und dient der Verbesserung der Wettbewerbsposition des Bahnsektors, damit er wirksamer mit anderen Verkehrsträgern konkurrieren kann. Dies geschieht mit Hilfe eines Rechtsrahmens, der die technische Harmonisierung und Normung der europäischen Eisenbahnen fördert und einheitliche Genehmigungsverfahren für die Inbetriebnahme von Eisenbahnausrüstungen vorsieht.

(Quelle: PM EU-Kommission)