Für die Weiterentwicklung von Tram-Train-Systemen, die eine Kombination aus Eisenbahn und Straßenbahn darstellen, stellt die Bundesregierung nach eigener Aussage keine Mittel zur Verfügung, „da kein Förderbedarf besteht“. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Derzeit, so heißt es in der Antwort weiter, werde auch kein Bedarf für spezielle eisenbahnregulierungsrechtliche Regelungen für Tram-Train-Systeme gesehen.

Mit dem neuen Paragraf 2b Absatz 3 Nummer 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), der mit dem im Januar durch den Bundestag verabschiedeten Fünften Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes eingeführt wurde, werde den Bedürfnissen der Tram-Train-Systeme Rechnung getragen, schreibt die Regierung. Im Übrigen erlaube der geltende Rechtsrahmen für Eisenbahnen bereits heute, Tram-Train-Systeme auf Eisenbahninfrastrukturen zu betreiben.

Quelle: hib – heute im bundestag, Nr. 215, 26. Februar 2019