Das Instandhaltungsmanagement bei den Schienenwegen der Bahn gehört zur Betreiberverantwortung der Infrastrukturunternehmen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2996) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2844).

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben würden die Betreiber die Inspektion und die Wartungsarbeiten eigenverantwortlich durchführen, heißt es weiter. Die DB Netz AG habe dazu konzerneigene Richtlinien eingeführt. Danach müssen sämtliche Strecken in regelmäßigen Abständen inspiziert werden. Sofern sich sicherheitsrelevante Abweichungen ergäben, müsse der Betreiber geeignete Maßnahmen treffen, die die Sicherheit uneingeschränkt gewährleisteten.

(hib/MIK)