Der Triebfahrzeugführerschein von Schweizer EVU-Triebfahrzeugführern wird in Zukunft auch auf deutschen Schienen gelten. Darauf haben sich das Bundesamt für Verkehr in der Schweiz und das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in einem angepassten Abkommen verständigt, teilt das EBA mit. Wörtlich heißt es in der Mitteilung zu dem Abkommen, deren Änderung zum 1. Mai in Kraft treten wird. “Ein von einer zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilter Triebfahrzeugführerschein wird gemäß § 4 Abs. 2 TfV anerkannt. Darüber hinaus haben die Eisenbahnaufsichtsbehörden Deutschlands und der Schweiz Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Triebfahrzeugführerscheinen vereinbart.”

(EBA)