Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur stimmte am Mittwochmittag der Fortschreibung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Deutscher Bahn AG (LuFV II) zu. Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dafür, die Linksfraktion votierte dagegen.

Der Abstimmung war eine erneute öffentliche Anhörung vorausgegangen. Der Entwurf wurde dabei wie schon vor vier Wochen im Verkehrsausschuss von den meisten Experten begrüßt.

Kritisch sieht Axel Zentner vom Bundesrechnungshof (BRH) die Pläne. Die LuFV II enthalte in einzelnen Punkten Verbesserungen gegenüber der LuFV I. „Dies sind jedoch meist Detailänderungen“, heißt es in seiner Stellungnahme. Dagegen halte der BRH substanzielle Verbesserungen für erforderlich, damit das Finanzierungsverfahren auch den Interessen des Gesetzgebers, des Eigentümers und des Zuwendungsgebers Bund gerecht werde. Der aktuelle Entwurf der LuFV II ist aus Sicht des BRH haushalts- und zuwendungsrechtlich bedenklich und zu einseitig auf die unternehmerischen Interessen der DB AG ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der BRH die notwendigen Verbesserungen so im Vertrag zu verankern, dass die Interessen des Bundes gewahrt seien.

Professor Christian Böttger von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin sieht ebenfalls keine fundamentalen Verbesserungen von der ersten zur zweiten LuFV. Aus ökonomischer Sicht sei ein „andauernden Substanzverzehr“ der Infrastruktur zu erkennen, der sich in steigenden Zugverspätungen und längeren Fahrtzeiten spiegle. Vor diesem Hintergrund zeige die kritische Bilanz der LuFV I, dass ihr Sanktionssystem die eigentlichen Probleme nicht erfasse. Die LuFV II erhöhe jedoch die Steuerungsmöglichkeiten, um dem entgegenzutreten, nicht signifikant. „Dringend zu empfehlen“ seien beispielsweise zusätzliche, sanktionsbewehrte Kennzahlen, etwa für die Netzkapazität und die Gleisgeometrie.

(hib/FRI)