Generalanwalt Jääskinen hat am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof zur Klage der Kommission gegen verschiedene Mitgliedsstaaten Stellung genommen und im Fall von Deutschland die Auffassung vertreten, dass die Maßnahmen hinsichtlich der Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers, die die Kommission von Deutschland fordere, in den Richtlinien nicht erwähnt seien und deren Erfüllung somit nicht verlangt werden könne. Was sich aus den Richtlinien selbst ergibt, dazu äußert sich der Generalanwalt nicht.

Der Generalanwalt stelle der Deutschen Bahn damit faktisch einen Freibrief aus, kritisiert mofair-Präsident Wolfgang Meyer. Sie allein könne den Grad der Unabhängigkeit von DB Netz gegenüber der Holding und den Transportschwestern bestimmen am Donnerstag in Berlin. Sollte der EuGH dem Votum des Generalanwalts folgen, hätte dies unabsehbare Folgen für den gemeinsamen Eisenbahnmarkt in der EU. Für alle ehemaligen Staatsbahnen wäre das ein ungeheurer Anreiz, die eigenen Transportunternehmen gegenüber Wettbewerbern auch mittels der Verfügbarkeit über das Schienennetz zu bevorzugen. Meyer befürchtet einen Rückfall in die Zeit vor der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs. Angesichts des Votums des Generalanwaltes rief Wolfgang Meyer erneut die Kommission und das Europäische Parlament auf, im 4. Eisenbahnpaket die finanzielle und organisatorische Unabhängigkeit der Eisenbahninfrastrukturbetreiber in Europa sicherzustellen. „Die Kommission darf diesmal nicht zu kurz springen und muss ihren ordnungspolitischen Zielen treu bleiben“, sagte Wolfgang Meyer.

(Quelle: mofair)