Das Bundeskartellamt hat heute verlauten lassen, dass es ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten für den Schienenpersonenverkehr eingeleitet hat. 

„Wir begrüßen das von mofair angestoßene Verfahren des Bundeskartellamtes sehr, denn seit Jahren müssen die privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen feststellen, dass ihnen der Vertrieb ihrer Fahrkarten unnötig erschwert wird“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der wettbewerblichen Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße. 

Es beginnt damit, dass auf den Bahnhöfen Fahrkarten anderer Verkehrsunternehmen nicht verkauft werden dürfen, obwohl es Reisezentren gibt.

[Quelle: mofair]