Der aufgrund einer lange andauernden Beratung Ende März 2019 vorgelegte Bericht der Arbeitsgruppe 1 (AG 1) der “Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität” (NPM) ist laut der Antwort der Bundesregierung (19/9887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9362) “eine gute Grundlage für die kommenden Schritte, die auf Seiten der Bundesregierung vorgesehen sind”. Am 20. März 2019 habe das Bundeskabinett einen Kabinettausschuss “Klimaschutz” eingerichtet, heißt es in der Antwort. Dieser habe die Aufgabe, die rechtlich verbindliche Umsetzung der Klimaschutzziele vorzubereiten. “2019 sollen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen verabschiedet werden”, schreibt die Regierung. Das Thema einer möglichen CO2-Bepreisung könne Gegenstand der Beratungen des Kabinettausschusses “Klimaschutz” sein, heißt es in der Vorlage.

Quelle: Deutscher Bundestag