Die Europäische Kommission hat heute eine überarbeitete Verordnung mit technischen und betrieblichen Standards für den reibungslosen europäischen Bahnverkehr angenommen, um Menschen mit Behinderung das Reisen mit der Bahn zu erleichtern. In Zukunft müssen beispielsweise Bahnhöfe im gesamten europäischen Eisenbahnnetz Bodenleitsysteme vorsehen, damit sich blinde und stark sehbehinderte Menschen besser in den Gebäuden orientieren und sich selbstständig bewegen können. Außerdem müssen die Türöffnungen vergrößert und alle Zugbereiche besser ausgeleuchtet werden. Die Rampen in den Rollstuhlbereichen werden abgeflacht.

Über 80 Millionen Menschen in der EU leben mit einer leichten bis schweren Behinderung. Allein in Deutschland sind 7,5 Millionen Menschen schwerbehindert, also fast jeder zehnte Bürger.

Die Verordnung mit den neuen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) gewährleistet, dass die Züge ohne technische Probleme durch ganz Europa fahren können und grundlegende Anforderungen an beispielsweise Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, die technische Kompatibilität und Zugänglichkeit erfüllen.

(EU-Kommission)