Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt, das einen Beitrag zur Verringerung des Bahnlärms leistet. Hierzu schafft es für künftige Bauprojekte mittelfristig den sogenannten Schienenbonus ab, der bisher eine lärmschutzrechtliche Privilegierung des Bahnverkehrs gegenüber dem Straßenverkehr darstellte.

Bund und Länder hatten sich im Vermittlungsausschuss am 23. April 2013 auf einen Kompromiss verständigt, nach dem die lärmschutzrechtliche Privilegierung im Genehmigungsverfahren bereits ab dem 1. Januar 2015 für neue Schienenbauprojekte entfällt. Für Stadt- und Straßenbahnen gilt eine längere Übergangsfrist bis zum Jahr 2019.

Der Bundestag hatte dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses bereits am 25. April des Jahres zugestimmt.

(PM Bundesrat)

Das Privatbahn Magazin berichtet in seiner aktuellen Ausgabe 2/2013 im Titelthema “Leise Gleise” ausführlich über Probleme des Bahnlärms und Lösungen für seine Reduzierung. Weitere Informationen und Bezugsquellen: www.privatbahn-magazin.de.