Über die Leistungsfähigkeit und die Kosten des Bundesbahnprojektes Stuttgart 21 will sich die Fraktion Die Linke in zwei Kleinen Anfragen an die Bundesregierung (18/1138, 18/1139) informieren.

So soll die Bundesregierung mitteilen, inwieweit die Planfeststellung noch als Beleg für einen ausreichende Kapazitätsmessung gelten könne, wenn Stuttgart 21 auf rund 32 Züge pro Stunde limitiert ist und ob sie die Auffassung teilt, dass das Eisenbahnbundesamt bei der Genehmigung durch unvollständig gemachte Angaben getäuscht wurde.

Bei den Kosten interessiert die Abgeordneten unter anderem, welche Auswirkungen eine mögliche spätere Inbetriebnahme von Stuttgart 21 auf die Gesamtkosten habe.

(hib/MIK)