Der Deutsche Bahnkunden-Verband e. V. fordert eine Halbierung der als „Trassenpreis“ bezeichneten Maut für die Nutzung von Eisenbahnstrecken durch Züge.

 

Foto: DB AG.

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Im Gegensatz zu der im Europarecht vorgesehen Berechnung dieser Trassenpreise auf Basis der unmittelbar durch die Zugfahrt verursachten Kosten (Grenzkosten), wie es in vielen europäischen Ländern praktiziert wird, setzt Deutschland noch immer darauf, dass sämtliche Kosten des Schienenweges durch das Eisenbahnunternehmen zu tragen sind. Diese Kosten muss das Bahnunternehmen dann auf die Kunden abwälzen.

Derartiges verlange man von keinem anderen Verkehrsmittel, so der DBV-Bundesverband. Der Bund sorge mit dieser Politik dafür, dass der umweltfreundliche Schienenverkehr seine Potenziale nicht enfalten kann.

Hintergrund der gegenwärtigen Forderung des DBV ist das beabsichtigte Inkrafttreten des neuen Eisenbahnregulierungsgesetzes. Es sieht vor, den Trassenpreisanstieg nur für Nahverkehrszüge auf 1,8 Prozent pro Jahr zu begrenzen. Was zunächst positiv für Kunden des Nahverkehrs zu sein scheint, wird sich äußerst nachteilig auf Fern- und Güterverkehr auswirken und damit dem Schienenverkehr als Gesamtsystem schaden. Der Bund selbst geht von einer jährlichen Steigerung der Kosten des Schienennetzes in Höhe von 2,4 Prozent aus. Da ca. 2/3 der Züge auf dem Netz Nahverkehrszüge sind (und damit der Trassenpreisbegrenzung unterliegen), ist ein deutlich stärkerer Anstieg der Trassenpreise im Fern- und auch im Güterverlehr zu erwarten. Die Folge wären Jahr für Jahr höhere Ticketpreise und der weitere Abbau von Leistungen im Güter- und im Schienenfernverkehr statt eines dringend notwendigen Leistungszuwachses in beiden Bereichen. Deshalb darf das Gesetz in dieser Form keinesfalls kommen. Stattdessen müssen endlich politisch verursachte Wettbewerbsnachteile des Schienenverkehrs abgebaut werden.