Trassenpreise 2025 ohne Bundeshilfe nicht tragbar
„Eisenbahn bedeutet in erster Linie Eisenbahninfrastruktur. Ist sie nicht intakt oder reicht ihre Kapazität nicht aus, können die drei für den Klimaschutz in Deutschland unabdingbaren Schienenverkehre – Güterverkehr, Personennah- und Fernverkehr – nicht bestehen. Wenn jetzt für 2025 Trassenpreissteigerungen im zweistelligen Prozentbereich angekündigt werden, ist das diese nicht annähernd zu verkraften. Wenn wir in Deutschland keinen Kahlschlag erleben wollen, muss der Bund seiner finanziellen Verantwortung gerecht werden“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Für die Netzfahrplanperiode 2024/2025 ist infolge der Teuerungsraten bei den Personal- und Instandhaltungskosten eine durchschnittliche Entgelterhöhung in Höhe von sechs Prozent vorgesehen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen dürften zunächst höchstens drei Prozent der Entgelterhöhung auf den Schienenpersonennahverkehr umgelegt werden. Die Deckelung im SPNV führt zu überproportionalen Steigerungsraten von 9,9 Prozent bei den Güterbahnen und 14,3 Prozent beim Schienenpersonenfernverkehr. Verschärft wird diese Perspektive durch eine Vorgabe der Bundesnetzagentur, wonach die Steigerungen im SPNV maximal 0,6 Prozent betragen dürfen. „Dies führt zu einer Verteilung, die wiederum den Güterverkehr mit rund 12 Prozent und den Fernverkehr mit rund 17 Prozent belastet. Diese Zahlen sprechen für sich. Als Branchenverband sehen wir hier nur noch die Möglichkeit, dass der Bund mit einer entschlossenen Haltung eine finanzielle Unterstützung bei den Trassenpreisen in Aussicht stellt“, so Wortmann abschließend.
Für die Netzfahrplanperiode 2024/2025 ist infolge der Teuerungsraten bei den Personal- und Instandhaltungskosten eine durchschnittliche Entgelterhöhung in Höhe von sechs Prozent vorgesehen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen dürften zunächst höchstens drei Prozent der Entgelterhöhung auf den Schienenpersonennahverkehr umgelegt werden. Die Deckelung im SPNV führt zu überproportionalen Steigerungsraten von 9,9 Prozent bei den Güterbahnen und 14,3 Prozent beim Schienenpersonenfernverkehr. Verschärft wird diese Perspektive durch eine Vorgabe der Bundesnetzagentur, wonach die Steigerungen im SPNV maximal 0,6 Prozent betragen dürfen. „Dies führt zu einer Verteilung, die wiederum den Güterverkehr mit rund 12 Prozent und den Fernverkehr mit rund 17 Prozent belastet. Diese Zahlen sprechen für sich. Als Branchenverband sehen wir hier nur noch die Möglichkeit, dass der Bund mit einer entschlossenen Haltung eine finanzielle Unterstützung bei den Trassenpreisen in Aussicht stellt“, so Wortmann abschließend.