Die Bundesregierung will nach eigener Aussage die Richtlinie zur Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) nicht weiter nutzen. Wie aus der Antwort der Regierung (20/14906) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14588) hervorgeht, erarbeitet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine neue Förderrichtlinie.

Die Unionsfraktion hatte in ihrer Anfrage auf den Jahresbericht des Bundesrechnungshofes (BRH) hingewiesen, in dem kritisiert werde, dass das BMDV den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) gefördert habe, ohne zuvor die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Im Nachgang habe sich die Förderung dann als unwirtschaftlich herausgestellt.

Der Haushaltsgesetzgeber habe mit dem Bundeshaushalt 2023 klargestellt, dass er eine Umsetzung einer solchen Trassenpreisförderung in Höhe von 130 Millionen Euro für das Jahr 2023 erwartet, heißt es in der Antwort. Er habe zudem mit Artikel 12 des Haushaltsfinanzierungsgesetzes und der seit dem 1. Januar 2024 geltenden Ergänzung von Paragraf 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO), wonach bei Zuwendungen immer von dem Vorliegen des Bundesinteresses auszugehen ist, wenn sie auf Beschlüssen des Deutschen Bundestages basieren, seine grundsätzliche Haltung zu auf Parlamentsbeschlüssen basierenden Förderprogrammen nachträglich klargestellt.

Die entsprechenden Veranlassungen zur Umsetzung der im Einzelplan 12 des Bundeshaushalts 2023 vorgesehenen Maßnahmen seien umgehend nach dessen Verabschiedung durch das BMDV zu treffen gewesen, heißt es weiter. Dazu habe mithin auch die Umsetzung der Trassenpreisförderung 2023 in einem der geltenden Rechtslage entsprechenden Verfahren gehört.

Im Spätsommer des Jahres 2023 sei die Hausleitung des BMDV informiert worden, „dass entsprechende Veranlassungen im Bereich der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht erfolgt waren“. Eine Umsetzung der Trassenpreisförderung 2023 ohne Verzicht auf eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sei damit nicht mehr möglich gewesen, schreibt die Bundesregierung.

Vor diesem Hintergrund sei entschieden worden, die Trassenpreisförderung auch ohne Vorliegen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum 1. Oktober 2023 in Kraft zu setzen. „Ein weiteres Zuwarten war nicht geboten, da die entsprechenden Haushaltsmittel nicht in die Folgejahre übertragbar waren.“ Das negative Ergebnis der nach der Weisung umgehend beauftragten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung konnte laut Regierung „zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt im Oktober 2023 nicht antizipiert werden“.

 

Quelle: Deutscher Bundestag
Foto: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben