Die Große Koalition berät zur Zeit unter anderem über die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Gabriel zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) befürchtet, dass im Rahmen dieser Gespräche erneut die Ermäßigung für Schienenbahnen bei der EEG-Umlage in Frage gestellt wird. „Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die eindeutigen wie richtigen Aussagen dazu im Koalitionsvertrag: Die Schienenbahnen sind besonders umweltfreundlich und energieeffizient und dürfen deshalb nicht durch Zahlung der kompletten EEG-Umlage gegenüber anderen Verkehrsträgern benachteiligt werden. Die Ausnahmereglung muss erhalten bleiben, eine Diskriminierung der Schiene gegenüber Straße und Luftfahrt wäre umwelt- und verkehrspolitisch ein Irrweg“, so VDV-Präsident Jürgen Fenske.

Bislang profitieren nur rund 50 Schienenbahnen in Deutschland von einer ermäßigten EEG-Umlage, denn die Vergünstigung gilt ausschließlich für den Fahrstrom und erst ab einem Verbrauch von mindestens 10 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. „Es darf nicht von der Verbrauchsmenge des Verkehrsunternehmens abhängen, ob sein Fahrstrom von der EEG-Umlage befreit wird. Auch die vielen mittelständischen und kleinen Unternehmen leisten umweltfreundlichen und energieeffizienten Verkehr und müssen ebenfalls in die Ausnahmeregelung einbezogen werden. Der Ausbau und die Förderung des gesamten Schienenverkehrs ist unbestritten ein wesentlicher Teil der Energiewende“, so Fenske weiter.

(VDV)